Kapitalmarktinformationen
Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen)
- Einführung
- Haftung für Börsenzulassungsprospekte (§§ 44 ff. BörsG) und Verkaufsprospekte (§§ 8 ff. VerkProspG)
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Prospektverantwortliche
- Tatbestandsvoraussetzung: Fehlerhafter Prospekt
- Anlegerhorizont
- Gesamtbetrachtung
- Wesentliche Angaben
- Fehlende Kausalität
- Kein Verschulden
- Keine Minderung des Börsenpreises
- Kenntnis des Prospektmangels
- Verjährung
- Umfang des Schadensersatzes
- Weitergehende Ansprüche
- Gerichtsstand
- Fallbeispiel für Börsenprospekthaftung - Deutsche Telekom
- Haftung für Verkaufsprospekte von (offenen) Investmentfonds (§ 127 InvG)
- Haftung für Angebotsunterlage nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (§ 12 WpÜG)
- Haftung für fehlerhafte oder unterlassene Ad-hoc-Meldungen
- Haftung für sonstige fehlerhafte Kapitalmarktinformationen
- Prozessuale Besonderheiten bei Klagen wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen - Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)
Mr. Wong