Finanztermingeschäften - Grundlagen und Haftung
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Begriff der Finanztermingeschäfte
Finanzgeschäfte, die zeitlich verzögert erfüllt werden
Spekulation und Absicherung als Motivation
Gesetzgeber zieht sich aus dem Bereich der Finanztermingeschäfte zurück -
Welche Pflichten haben Banken und Finanzdienstleister bei Finanztermingeschäften?
Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten für die Bank
Kapitalanleger muss beratungsbedürftig sein
Professionelle Anleger sind weniger schutzbedürftig - Banken müssen gegenüber Kommunen bei riskanten Geschäften über Zinswetten ihrer Beratungspflicht nachkommen
Bei Risikogeschäften besteht eine erhöhte Anforderung an Beratungsleistung der Bank
Bei Kommunen kann keine Kenntnis von Zins-Swap-Geschäften vorausgesetzt werden - Urteile zur Schadensersatzpflicht von Banken und Anlageberatern
Anlageberater darf kein zu positives Bild von der Renditeerwartung geben
Über alle Eigenschaften und Risiken einer Geldanlage muss richtig und vollständig informiert werden
Bank muss ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären