Rechte und Pflichten beim Effektengeschäft
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Begriff und rechtliche Grundlagen des Effektengeschäfts
Der Kauf von Aktien und Wertpapieren als Kommissionsgeschäft
Der Kauf von Aktien und Wertpapieren als Eigengeschäft der Bank -
Pflichten der Bank bei der Ausführung des Effektengeschäfts
Beratungspflichten beim Aktienkauf
Aufklärung des Kunden regelmäßig erforderlich
Warnpflichten beim discount brokerage - Schadensersatzanspruch des Anlegers bei Schlechtleistung der Bank
Pflichtverletzung bei der Abwicklung des Effektengeschäftes
Verstoß gegen Beratungs-, Aufklärungs- und Warnpflichten
Beratungs- und Aufklärungsverträge können stillschweigend zustande kommen - Urteile zur Schadensersatzpflicht von Banken und Anlageberatern
Anlageberater darf kein zu positives Bild von der Renditeerwartung geben
Über alle Eigenschaften und Risiken einer Geldanlage muss richtig und vollständig informiert werden
Bank muss ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären